Die Kanzlei berät Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts und aller Bedingungen von Seearbeitsverhältnissen, insbesondere
- bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen,
- bei der Gestaltung von Heuerverträgen und deren sozial- und steuerrechtlichen Bedingungen,
- bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
- bei Auseinandersetzungen mit Betriebsräten und anderen Arbeitnehmervertretungen
- sowie in Gewerkschaftsangelegenheiten.