Die Kanzlei berät Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts und aller Bedingungen von Seearbeitsverhältnissen, insbesondere
  • bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen,
  • bei der Gestaltung von Heuerverträgen und deren sozial- und steuerrechtlichen Bedingungen,
  • bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
  • bei Auseinandersetzungen mit Betriebsräten und anderen Arbeitnehmervertretungen
  • sowie in Gewerkschaftsangelegenheiten.

In diesem Bereich tätige Anwälte: