LEBUHN & PUCHTA berät Unternehmen und Unternehmer in allen Rechtsfragen, die sich aus der geschäftlichen Tätigkeit ergeben.

Wir beraten unter anderem im Vertriebsrecht (Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträge), bei Bank- und Finanzierungsfragen sowie bei internationalen Kaufverträgen.

Deutsche Unternehmen begleiten wir bei grenzüberschreitenden Transaktionen und ausländische Unternehmen bei ihren Aktivitäten in Deutschland.

In diesem Bereich tätige Anwälte: