LEBUHN & PUCHTA wurde 1950 gegründet.
Die Kanzlei hat sich seither zu einer international anerkannten Praxis für Wirtschaftsrecht
mit Schwerpunkten insbesondere im Seehandels- und Schifffahrtsrecht sowie im Gesellschafts- und Unternehmensrecht entwickelt.
Mit stetigem Wachstum hat sich das Beratungsspektrum der Kanzlei um zusätzliche Gebiete erweitert.
Dazu gehören etwa das Versicherungsrecht und das Arbeitsrecht, aber auch das nationale und internationale Handelsrecht.