Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten vor den ordentlichen Gerichten und den Arbeitsgerichten in ganz Deutschland. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der nationalen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, wobei die Rechtsanwälte von LEBUHN & PUCHTA entweder mit der Parteivertretung oder mit den Aufgaben eines Schiedsrichters betraut werden.

Die Anwälte der Kanzlei treten außerdem als Experten für deutsches Recht vor ausländischen Gerichten auf.

In diesem Bereich tätige Anwälte: