Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten vor den ordentlichen Gerichten und den Arbeitsgerichten in ganz Deutschland. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der nationalen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, wobei die Rechtsanwälte von LEBUHN & PUCHTA entweder mit der Parteivertretung oder mit den Aufgaben eines Schiedsrichters betraut werden.
Die Anwälte der Kanzlei treten außerdem als Experten für deutsches Recht vor ausländischen Gerichten auf.