Im Bereich Schifffahrtsrecht und Schiffsfinanzierungen gehört LEBUHN & PUCHTA zu den in Deutschland führenden Kanzleien.
Erfahrene Juristen mit umfassender Branchen- und Marktkenntnis sowie Verbindungen zu Seerechtsexperten in allen Erdteilen bieten erstklassige Beratung im gesamten Spektrum des Seehandels- und Seeversicherungsrechts sowie im Land- und Lufttransportrecht.

Schifffahrts- und Transportrecht, Schiffsfinanzierung
Unsere Anwälte besitzen umfangreiche Erfahrungen in den folgenden Bereichen:
  • Schiffskasko- und Schiffshaftpflichtschäden,
  • Charter Parties,
  • Ladungsschäden,
  • Kollisionen, Bergungsfälle,
  • Schiffsbau- und Schiffsreparaturverträge,
  • Schiffsfinanzierung,
  • Schiffsfonds,
  • Sale and Purchase,
  • Hafenstaatkontrollen und andere behördliche Eingriffe,
  • Schiffsklassifikation,
  • Arrestierung von Schiffen
Binnenschifffahrtsrecht
LEBUHN & PUCHTA verfügt über spezielle Erfahrung in Binnenschifffahrtssachen. Dies betrifft sowohl Havarien und Flusskaskoversicherungsfragen als auch frachtrechtliche Angelegenheiten.

Schiffsfinanzierung
Über besondere Expertise verfügt die Kanzlei in Fragen der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung von Schiffsfinanzierungen (einschließlich Schiffsfonds).

Spezialgebiet: Maritimes Gesellschaftsrecht
Das maritime Gesellschaftsrecht bildet die Schnittstelle zwischen den beiden Kernbereichen Schifffahrts- und Gesellschaftsrecht. Durch die sich hier ergebenden Synergien bietet LEBUHN & PUCHTA insbesondere Reedereien eine 360°-Beratung, die den gesamten Lebenszyklus der Schiffe - von der Planung und Finanzierung bis hin zur letzten Reise - abdeckt.

In diesem Bereich tätige Anwälte: