Erneut sind Anwälte von LEBUHN & PUCHTA im Rahmen eines Rankings vom Handelsblatt als Deutschlands beste Anwälte empfohlen bzw. unter der Rubrik „Anwalt des Jahres“ ausgezeichnet worden.
Dr. Dieter Armbrust erhält die Auszeichnung als Anwalt des Jahres im Transportrecht und wird darüber hinaus ebenfalls in den Fachgebieten Versicherungsrecht und Maritimes Wirtschaftsrecht als einer von Deutschlands besten Anwälten empfohlen.
Dr. Heinrich-Werner Goltz erhält im diesjährigen Ranking eine Empfehlung als einer von Deutschlands besten Anwälten für das Fachgebiet Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions).